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   BGH, 29.05.1991 - IV ZA 5/91   

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https://dejure.org/1991,6455
BGH, 29.05.1991 - IV ZA 5/91 (https://dejure.org/1991,6455)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - IV ZA 5/91 (https://dejure.org/1991,6455)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - IV ZA 5/91 (https://dejure.org/1991,6455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines anhängigen Verfahrens wegen krankhafter Querulanz - Verlust der Prozessfähigkeit - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - IV ZA 5/91
    Das vorliegende Zwischenurteil kann daher nur zusammen mit dem Endurteil dem Rechtsmittelgericht zur Überprüfung vorgelegt werden (BGHZ 102, 232ff. [BGH 25.11.1987 - IVa ZR 135/86]).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 14/83

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - IV ZA 5/91
    Ein Zwischenurteil ist nur dann mit einem Rechtsmittel anfechtbar, wenn mit ihm gemäß § 280 ZPO über die Zulässigkeit der Klage entschieden wird (BGH Urteil vom 16.10.1984 - VI ZR 14/83 - VersR 1985, 44 = ZIP 1985, 58 unter III).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03

    Anfechtung der Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei durch

    Im übrigen sind Zwischenurteile grundsätzlich nur zusammen mit dem Endurteil mit der Berufung anfechtbar (BGHZ 102, 232; BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - IV ZA 5/91, BGHR § 303 ZPO Anfechtbarkeit 1).

    Die Feststellung der Unterbrechung des Verfahrens kann durch Zwischenurteil geschehen (BGHZ 82, 209, 218; BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 aaO; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 303 Rn. 6; Musielak, ZPO 3. Aufl. § 303 Rn. 4).

    Der Beschluß des IV. Senats vom 29. Mai 1991 (IV ZA 5/91, BGHR § 303 ZPO Anfechtbarkeit 1) steht dieser Entscheidung schon deshalb nicht entgegen, weil dort kein Fall des § 240 ZPO, § 17 AnfG zu beurteilen war, sondern ein Fall des Verlustes der Prozeßfähigkeit nach § 241 Abs. 1, § 52 ZPO.

  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 11/07

    Vermögenslose GmbH - Abwickler - Prozesspfleger

    Das ist für den Fall, dass die Prozessfähigkeit eines nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen prozesskostenhilfeberechtigten Klägers in Frage steht, anerkannt (vgl. BGH 29. Mai 1991 - IV ZA 5/91 -).
  • OLG Jena, 06.06.2002 - 1 U 1449/01

    Verfahrensrecht - Prozessesunterbrechung bei Insolvenz eines ARGE-Partners?

    Insbesondere ist das die Unterbrechung bejahende Zwischenurteil des Landgerichts Gera entgegen der höchstrichterlich vertretenen Auffassung, wonach ein Zwischenurteil abgesehen von Fällen des § 280 ZPO (Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage) grundsätzlich nicht anfechtbar ist sondern dem Rechtsmittelgericht nur zusammen mit dem Endurteil zur Überprüfung vorgelegt werden kann (BGHR ZPO § 303 Anfechtbarkeit 1 - Gründe) - hier selbständig anfechtbar.
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